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UWV

Das niederländische “Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen” (UWV) kann Ihnen bei Fragen zum Thema „Arbeit in den Niederlanden“ und bei Fragen zur Beantragung des niederländischen Arbeitslosengeldes weiterhelfen.

Telefonnummer: 0031 (0)88 – 898 20 01
Geschäftstellen: Eine Übersicht dieser finden Sie hier.

Homepage: www.uwv.nl
Website für u.a. Grenzpendler: www.uwv.nl/Particulieren/internationaal/index.aspx

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit und die regionalen Agenturen für Arbeit können Ihnen bei Fragen zum Thema „Arbeit in Deutschland“ und bei Fragen zur Beantragung des Arbeitslosengeldes in Deutschland weiterhelfen.

Adresse der Hauptgeschäftsstelle: Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg

Telefonnummer: 0911 – 179 – 0
Faxnummer: 0911 – 179-2123
Website: www.arbeitsagentur.de

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

Innerhalb der Bundesagentur für Arbeit ist die ZAV für die internationale Arbeitsvermittlung zuständig.

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Villemombler Straße 76
53123 Bonn

Telefon: 0228/713-0
Fax: 0228/713-270-1111
E-Mail: zav@arbeitsagentur.de
Website:  auf der Website der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.