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In welchem Land bin ich krankenversichert?

Arbeiten Sie ausschließlich in den Niederlanden? Wenn ja, müssen Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen. Sie schließen eine Grundversicherung bei einer niederländischen Krankenkasse ab. Möglicherweise können Sie über Ihren Arbeitgeber einer anderweitig einer sogenannten „Kollektivversicherung“ (auf Niederländisch: „collectieve zorgverzekering“) anschließen.

Bitten Sie Ihre niederlädische Krankenkasse um ein S1- oder E106-Formular. Damit können Sie sich anschließend kostenlos bei einer deutschen Krankenkasse anmelden.

Unter Umständen steht Ihnen für die von Ihnen geleisteten Beiträge in den Niederlanden ein Krankenversicherungszuschlag, der sogenannte „zorgtoeslag“, zu. Sie können diesen bei der niederländischen Finanzverwaltung, dem „Belastingdienst“, beantragen.

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Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.