In dieser Rubrik erfahren Sie, was Sie beachten sollten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Wollen Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten? Dann brauchen Sie eventuell eine Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie über einen gültigen Identitätsnachweis, z.B. einen Personalausweis, verfügen.
Die Steuersysteme Belgiens und Luxemburgs unterscheiden sich voneinander. Wie viel verdienen Grenzpendler in Belgien? Und wie viel in Luxemburg? In welchem Land müssen Sie die Steuererklärung einreichen?
In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten.
Sozialleistungen- und Beiträge sind in Luxemburg anders geregelt als in Belgien. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Versicherungen im Falle des Wegfalls eines Einkommens und über die Sozialbeiträge.
Das Krankenversicherungssystem in Luxemburg unterscheidet sich von dem in Belgien. Hier erfahren Sie, in welchem Land Sie sich versichern lassen müssen und wogegen. Und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden.
Aus welchem Land erhalten Sie Rente? Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zur Rente.
In Luxemburg und in Belgien haben Sie Anspruch auf verschiedene Arten von staatlichen Leistungen, wenn Sie Kinder haben. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr zum Thema Familienleistungen.
Informationen in Bezug auf die Anerkennung von Diplomen und/oder Berufsqualifikationen.
Informationen zum COVID-19
In diesem Bereich finden Sie die Adressen beinahe aller Behörden und Organisationen, die Ihnen als Grenzpendler weiterhelfen können.
Was muss ich tun, wenn ich krank werde?
Sie benachrichtigen unverzüglich Ihren Arbeitgeber und informieren anschließend Ihre Krankenkasse in Luxemburg. Vergessen Sie nicht, Ihre Versichertennummer anzugeben. Innerhalb von drei Tagen müssen Sie ein ärztliches Attest bei Ihrem Arbeitgeber und bei Ihrer luxemburgischen Krankenkasse einreichen. Das ärztliche Attest können Sie von einem Arzt in Belgien ausstellen lassen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihren Lohn bis zum Ende des Monats, in dem Sie seit 77 Tagen krankgemeldet sind, fortzuzahlen. Diese Vorschrift gilt während eines Bezugszeitraums von 12 Monaten. Danach erhalten Sie Krankengeld von der Caisse nationale de santé. Sie erhalten diese Zulage, wenn Sie ein ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes zur Stellungnahme beim Contrôle médical de la Sécurité sociale einreichen und diese Ihre Arbeitsunfähigkeit anerkennt. Wird Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht anerkannt, können Sie für ein Wiedereingliederungsverfahren in Betracht kommen.
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