de

Steueraspekte:

Die Regeln für Grenzarbeit und Telearbeit sind im belgisch-luxemburgischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aus dem Jahr 1970 festgelegt. Die Toleranzregel "24 Tage" (die insbesondere die Telearbeit betrifft) wurde durch das Zusatzabkommen vom 29.3.2017 in das Abkommen aufgenommen. Diese Regel wurde durch das Zusatzabkommen vom 31.8.2021 auf 34 Tage angehoben.

Soziale Aspekte:

Die Grundregel (EU-Verordnung 883) besagt, dass es keinen Wechsel der anwendbaren Rechtsvorschriften gibt, wenn höchstens 25 % der Arbeitszeit von zu Hause aus geleistet werden.

Wenn mehr als 25% der Arbeitszeit von zu Hause aus geleistet wird, besteht die Pflicht, sich bei der Sozialversicherung des Wohnlandes anzumelden.

Während der Covid-Pandemie wurde auf der Grundlage von Abkommen (bilateral zwischen Nachbarländern oder zwischen EU-Mitgliedstaaten) ein Ausnahmesystem eingeführt, das die Aussetzung der 25%-Regel ermöglicht.

Post-Covid-Periode (2022), Einführung einer Toleranzfrist. Trotz des Wegfalls der höheren Gewalt im Zusammenhang mit dem Covid wurde eine Verlängerung der Duldung der Regel beschlossen, wodurch ein Umkippen der zuständigen Gesetzgebung verhindert werden konnte. Diese Toleranz wurde in eine "Übergangszeit" umgewandelt, die bis zum 30.06.2023 gelten wird.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.