In dieser Rubrik erfahren Sie, was Sie beachten sollten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Wollen Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten? Dann brauchen Sie eventuell eine Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie über einen gültigen Identitätsnachweis, z.B. einen Personalausweis, verfügen.
Die Steuersysteme Belgiens und Luxemburgs unterscheiden sich voneinander. Wie viel verdienen Grenzpendler in Belgien? Und wie viel in Luxemburg? In welchem Land müssen Sie die Steuererklärung einreichen?
In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten.
Sozialleistungen- und Beiträge sind in Luxemburg anders geregelt als in Belgien. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Versicherungen im Falle des Wegfalls eines Einkommens und über die Sozialbeiträge.
Das Krankenversicherungssystem in Luxemburg unterscheidet sich von dem in Belgien. Hier erfahren Sie, in welchem Land Sie sich versichern lassen müssen und wogegen. Und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden.
Aus welchem Land erhalten Sie Rente? Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zur Rente.
In Luxemburg und in Belgien haben Sie Anspruch auf verschiedene Arten von staatlichen Leistungen, wenn Sie Kinder haben. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr zum Thema Familienleistungen.
Informationen in Bezug auf die Anerkennung von Diplomen und/oder Berufsqualifikationen.
Informationen zum COVID-19
In diesem Bereich finden Sie die Adressen beinahe aller Behörden und Organisationen, die Ihnen als Grenzpendler weiterhelfen können.
Habe ich Anspruch auf luxemburgisches Kindergeld?
Für das Kindergeld ist in erster Linie der Ort der Beschäftigung oder der Berufstätigkeit maßgeblich. Als belgischer Grenzgänger in Luxemburg haben Sie daher normalerweise Anspruch auf luxemburgisches Kindergeld.
Für unterhaltsberechtigte Kinder haben Sie bis zum Alter von 18 Jahren Anspruch auf luxemburgisches Kindergeld (unter bestimmten Voraussetzungen für behinderte Kinder bis zum Alter von 27 Jahren).
Sie müssen das Kindergeld bei der „Caisse nationale des prestations familiales“ beantragen.Wenn Ihr Ehegatte in Belgien arbeitet und dort Kindergeld für dasselbe Kind beantragt, hat der belgische Kindergeldanspruch Vorrang vor dem luxemburgischen Kindergeld. Fällt das belgische Kindergeld geringer aus als das luxemburgische, haben Sie Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrags.
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