Benelux-Verordnung automatische niveauanerkennung von hochschulabschlüssen
Die Benelux-Verordnung über die automatische gegenseitige allgemeine Niveauanerkennung von Hochschulabschlüssen in der Benelux (‘Verordnung Dondelinger) vom 18. Mai 2015 bietet jedem Bürger die juristische Sicherheit einer automatischen Niveauanerkennung aller offiziell anerkannter Bachelor- und Master-Abschlüsse, die in der Benelux erlangt wurden. Das Niveau eines solchen Abschlusses (Bachelor oder Master) wird automatisch als gleichwertig anerkannt werden, ohne ein Anerkennungsverfahren.
Die automatische Anerkennung bezieht sich nicht auf den Inhalt der Programme, die zu diesen Abschlüssen führen. Ebenso wenig betrifft dies die Anerkennung von Berufsqualitifkationen, die mittels einer europäischen Richtlinie geregelt wird (2005/36/EG).
Das niveau Ihres Bacherlor- order Masterabschlusses wird automatisch als gleichwertig anerkannt, wenn Sie das Diplom in einem anerkannten Studiengang oder Hochschuleinrichtung erworgen haben.
Um zu erfahren, ob Ihr Abschluss bei einer anerkannten Bildungseinrichtung erlangt wurde, sehen Sie am besten in nachfolgenden Registern nach:
- Flämische Gemeinschaft Belgiens:
http://www.hogeronderwijsregister.be - Französische Gemeinschaft Belgiens:
http://www.enseignement.be/index.php?page=0&navi=7 - Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens:
http://www.dgparlament.be/PortalData/4/Resources/downloads/koordek/2005-06-27-01.pdf - Niederlande:
https://duo.nl/zakelijk/hoger-onderwijs/studentenadministratie/croho.jsp - Luxemburg:
https://mesr.gouvernement.lu/fr