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Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)

Die DVKA berät unter anderem Grenzpendler bei Fragen zum Thema “Krankenversicherung und Ausland”

Postanschrift: Postfach 20 04 64, D –  53134 Bonn
Telefonnummer
0228 9530-0
Faxnummer:
 0228 9530-600
E-Mail:
post@dvka.de
Webseite :
www.dvka.de

Webseite der Nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zwischen Deutschland und dem EU-Ausland: www.eu-patienten.de 

Belgische Krankenversicherungen

Ihr wichtigster Ansprechpartner in Bezug auf medizinische Behandlungskosten in Belgien ist Ihre belgische Krankenversicherung. 

Belgien: Kontaktcenter der Sozialversicherung

Bei Fragen über die belgischen sozialen Sicherungssysteme können Sie sich an das „Kontaktcenter der Sozialversicherung" wenden. 

Kontaktformular

Telefonnummer: 02 545 50 70

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.