In dieser Rubrik erfahren Sie, was Sie beachten sollten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Wollen Sie in Belgien oder in Deutschland arbeiten? Dann brauchen Sie eine Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie über einen gültigen Identitätsnachweis, z.B. einen Personalausweis, verfügen.
Die Steuersysteme Belgiens und Deutschlands unterscheiden sich voneinander. Wie viel verdienen Grenzpendler in Belgien? Und wie viel in Deutschland? In welchem Land müssen Sie die Steuererklärung einreichen?
In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in Belgien oder in Deutschland arbeiten.
Sozialleistungen- und Beiträge sind in Deutschland anders geregelt als in Belgien. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Versicherungen im Falle des Wegfalls eines Einkommens und über die Sozialbeiträge.
Das Krankenversicherungs-
system in Deutschland unterscheidet sich von dem in Belgien. Hier erfahren Sie, in welchem Land Sie sich versichern lassen müssen und wogegen. Und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden.
Aus welchem Land erhalten Sie Rente? Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zur Rente.
In Deutschland und in Belgien haben Sie Anspruch auf verschiedene Arten von staatlichen Leistungen, wenn Sie Kinder haben. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr zum Thema Familienleistungen.
Informationen in Bezug auf die Anerkennung von Diplomen und/oder Berufsqualifikationen.
Information zum COVID-19
In diesem Bereich finden Sie die Adressen beinahe aller Behörden und Organisationen, die Ihnen als Grenzpendler weiterhelfen können.
Erhalte ich später sowohl aus Belgien als auch aus Deutschland eine Rente?
Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie später Anspruch auf eine Rente aus Deutschland. Wenn Sie ebenfalls in Belgien erwerbstätig waren, haben Sie Anspruch auf eine Rente aus beiden Ländern. Den Rentenantrag reichen Sie bei der zuständigen Instanz im Land Ihres Wohnsitzes ein (in Belgien ist das das Föderalen Pensionsdienst), außer wenn Sie in diesem Land niemals erwerbstätig waren. In diesem Fall stellen Sie Ihren Rentenantrag bei der zuständigen Instanz in dem Land, in dem Sie zuletzt erwerbstätig waren.
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