2) Ist Ihr Beruf in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie arbeiten möchten, reglementiert?
Anmerkung vorab: Zum Zwecke des freien Verkehrs ihrer Bürger hat die Europäische Union Mechanismen eingeführt, mit denen in einem Mitgliedsstaat erworbene Berufsqualifikationen einfacher von einem anderen Mitgliedsstaat anerkannt werden können. Hinsichtlich der diesbezüglich reglementierten Berufe ist insbesondere auf die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu verweisen. Diese Richtlinie sieht verschiedene Systeme für die Anerkennung auf der Grundlage der Art der geplanten Immigration (vorübergehende Tätigkeit oder feste Ansiedlung) und der verschiedenen Berufe vor. Reglementierte Berufe dürfen Sie erst nach dem Erlangen eines spezifischen Diploms und/oder bestimmter Berufsqualifikationen (z.B. Absolvieren eines Praktikums, Nachweis von Sprachkenntnissen oder Berufserfahrung usw.) ausüben. |
Welche Berufe reglementiert sind, ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Gesamtübersicht der reglementierten Berufe pro Land finden Sie in der europäischen Datenbank (en/de/fr)
Wenn Ihr Beruf im Beschäftigungsland reglementiert ist, werden Sie Ihr Diplom und Ihre Berufsqualifikation offiziell bei der zuständigen nationalen Behörde anerkennen lassen müssen. Weitere Informationen hierüber können Sie bei der Nationalen Kontaktstelle für Berufsanerkennung (NCP) in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten, anfordern.
→ Information über die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation:
a) Niederlande:
In den Niederlanden hat das NCP seinen Sitz bei EP-Nuffic, das dabei mit SBB (Stichting Samenwerkingsorganisatie Beroepsonderwijs Bedrijfsleven) zusammenarbeitet.
- Die Liste der reglementierten Berufe und der dazugehörigen zuständigen Behörden in den Niederlanden finden Sie hier (NL).
- Das Anerkennungsverfahren von EP-Nuffic (nl/en) bietet Ihnen eine gebrauchsfreundliche Übersicht, um zu erfahren, ob Ihr Diplom anerkannt wird und welche Maßnahmen Sie treffen müssen. Es bietet Ihnen eine gebrauchsfreundliche Übersicht, um zu erfahren, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen.
- Die Berufszulassung können Sie daraufhin bei den zuständigen Behörden beantragen, die auf der Internetseite aufgeführt sind.
b) Belgien:
In Belgien hat das NCP für die Flämische Gemeinschaft seinen Sitz bei “NARIC-Vlaanderen” (NL), für die Französische Gemeinschaft bei “le centre ENIC-NARIC de la Fédération Wallonie-Bruxelles“(FR) und für die Deutschsprachige Gemeinschaft bei “NARIC-DG” (DE)
- Die Liste der reglementierten Berufe und die dafür zuständigen Instanzen, bei denen Sie weitere Informationen anfordern können: Berufliche Anerkennung - Zugang zu einem reglementierten Beruf(nl/fr) und reglementierten Beruf (FR).
- Der NARIC-Begleitungsbaum (nl/en) bietet Ihnen - nur wenn Sie in Flandern arbeiten möchten - ein praktisches Tool, um zu prüfen, ob Ihr Diplom anerkannt wird.
- Für Besitzer von im Ausland erworbenen Abschlüssen existiert außerdem eine Anleitung, in der die Verfahren zur Anerkennung für die Fédération Wallonie-Bruxelles erläutert werden. Diese Anleitung steht zum Download unter dem folgenden Link zur Verfügung: Broschüren-Download.
c) Luxemburg
In Luxemburg hat die Kontaktstelle ihren Sitz beim Ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche’ (Ministerium für Hochschulbildung und Forschung). Über den Bürgerschalter "guichet" (DE/FR) erhalten Sie außerdem Zugang zu allen erforderlichen Informationen zu den verwaltungsbezogenen Aspekten.
- Die Liste der reglementierten Berufe finden Sie hier.
d) Deutschland:
In Deutschland befindet sich das NCP beim “Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie”.
- Die Liste reglementierter Berufe finden Sie hier (DE).
- Das Suchprogramm für Berufliche Anerkennung (DE/EN) der ‘Bundesministerin für Bildung und Forschung’ bietet Ihnen ein benutzerfreundliches Online-Tool, um zu prüfen, ob Ihr Diplom anerkannt wird.
- Besuchen Sie auch die Website www.grensinfo.nl/gip/nl/algemeen/deutsch/